Hinweise zum Verfahren

Stand 05.08.2022

Die elementaren Grunderfahrungen, die unter anderem Judo von anderen Kampfsportarten abgrenzen, können im Rahmen einer Einführung von nur wenigen Stunden innerhalb und außerhalb von Judovereinen vermittelt werden. Sie sollen von Personen mit gültiger Kyuprüferlizenz graduiert werden. Voraussetzung für eine Graduierung von Teilnehmenden außerhalb von Judovereinen ist daher eine formlose Kooperationsvereinbarung mit einem Judoverein. Der 8. Kyu wird entsprechend der vorstehenden Erläuterungen stets von einem Verein an die Teilnehmenden von Angeboten einer kooperierenden Einrichtung (Kita, Schule, private Initiative usw.) auf einer offiziellen DJB-Urkunde bescheinigt, die der Verein durch eigene Kontaktdaten ergänzen kann.

Entsprechende Blanko-Urkunden sind von den Vereinen über die Geschäftsstellen der Landesverbände bestellbar. Ein DJB-Mitgliedsausweis ist für die Graduierung von Teilnehmenden an Angeboten der Kooperationspartner nicht erforderlich. Für Vereinsmitglieder gilt jedoch die Passordnung des DJB uneingeschränkt

FAQ:

 

Was bedeutet Haupt- und Gegenseite?

Es ist sinnvoll, dass Judoka Eindrehtechniken zu beiden Seiten können. Nicht sinnvoll ist es, dazu den eigenen Griff zu variieren, also einmal rechts zu greifen und einmal links. Jeder Judoka hat eine bevorzugte Seite bzw. einen bevorzugten Griff und soll Techniken aus diesem Griff werfen können. Eindrehen zur Hauptseite bedeutet, dass z.B. bei Rechtsgriff ‚rechts‘ eingedreht wird (also gegen den Uhrzeigersinn). Gegenseite ist dementsprechend bei Rechtsgriff ein Eindrehen ‚links‘ (also im Uhrzeigersinn).

Wo finde ich Videos zu den Techniken?

Unter https://www.judobund.de/aus-fortbildung/kyu-graduierungssystem/technik-tuesday/ finden sich für viele der Techniken im neuen Graduierungssystem schon Videos mit sinnvollen Situationen, sowohl für Stand- als auch für Bodentechniken. Diese werden weiter ergänzt.

Das neue Graduierungssystem soll flexibel sein, aber auf dem Plakat für das Standprogramm sind für jeden Gürtel die Würfe festgelegt.

Die Auswahl der Techniken auf den Plakaten im Standprogramm ist ein (sinnvoller) Vorschlag. Die Techniken können innerhalb ihrer Kategorie auch getauscht werden. So kann z.B. zum 7. Kyu als Hauptseitentechnik auch Tai-otoshi demonstriert werden. Es ist sogar ein Tausch mit ‚ähnlichen und verwandten‘ Techniken möglich, die nicht auf dem Plakat abgebildet sind (s. Beschreibung in Dokument 50 unter ‚Ähnliche und verwandte Techniken‘). Ein Beispiel dafür wäre Ashi-guruma statt Harai-goshi.

Wer darf graduieren?

Ausschließlich Inhaber einer gültigen BJV-Kyu-Prüferlizenz, wobei für den ersten Schritt zum schwarzen Gürtel, also den 8.Kyu Ausnahmen formuliert wurden. s.u.).

Muss ich eine Graduierung anmelden?

Ja, jede Graduierung muss vorab beim zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten angemeldet werden 

 

Wo bekomme ich Marken und Urkunden?

Ausschließlich über das DJB-Judo-Portal https://portal.judobund.de

 

 

Was bedeutet trainingsbegleitende Graduierung?

Im Gegensatz zu einer klassischen Prüfung wird das Gelernte nicht nur an einem speziellen Stichtag abgeprüft, sondern kontinuierlich im laufenden Trainingsbetrieb. Das erfordert einen höheren Aufwand, da kontinuierlich dokumentiert werden muss, welche Inhalte schon erfolgreich demonstriert wurden. In der Reinform bedeutet eine trainingsbegleitende Graduierung nicht, dass eine klassische Prüfung in kleinere Teile zerlegt wird, also z.B. an einem Termin eine Prüfung des Standprogramms, an einem anderen Termin eine Prüfung des Bodenprogramms. Aber auch solche Formen sind erlaubt. Die trainingsbegleitende Graduierung war auch nach der bisherigen Prüfungsordnung schon möglich bis zum 4. Kyu, ist also nichts grundsätzlich Neues.

 

Warum ist die trainingsbegleitende Graduierung empfohlen?

Es sprechen viele Gründe für die trainingsbegleitende Graduierung. Manche Judoka haben Prüfungsangst und können bei einer klassischen Prüfung ihr wahres Können nicht demonstrieren; im Training haben sie diese Angst nicht. Es entfällt auch die Fixierung auf einen festen Termin: Judoka, die z.B. am angesetzten Prüfungstermin krank sind, können ggf. erst zum nächsten Termin mitmachen. Judoka, die den Leistungsstand gerade noch nicht erreicht haben, müssen vielleicht bis zum nächsten Prüfungstermin warten, der ggf. erst einige Monate später ist. Trainingsbegleitend kann in solchen Fällen die Graduierung einfach in einem der nächsten Trainings erfolgen.

 

Sinkt durch die trainingsbegleitende Graduierung nicht das Niveau?

Die Erfahrung in den Vereinen, die diese Form der Graduierung schon anwenden zeigt, dass das Niveau nicht sinkt. Natürlich ist weiterhin ein gutes Training die Grundvoraussetzung für ein gutes Niveau der Judoka. Eine trainingsbegleitende Graduierung sollte auch nicht zum Anlass genommen werden, schneller zu graduieren als sinnvoll.

 

 

Wieso wurden die Inhalte zum 8. Kyu reduziert?

Der 8. Kyu soll nach kurzer Zeit (ca. 6 Unterrichtseinheiten) vergeben werden können. Ziel ist, ein Grundverständnis über Judo zu vermitteln. Der 8. Kyu kann innerhalb und außerhalb des Vereins vergeben werden.

Muss ich auch Graduierungen zum 8. Kyu anmelden?

Ja, auch Graduierungen zum 8. Kyu müssen vorab beim zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten angemeldet werden.

Was kostet der 8. Kyu?

Die Urkunde zum 8. Kyu kostet aktuell nur 3,50 Euro. Damit ist eine Graduierung zum 8. Kyu deutlich kostengünstiger als eine höhere Kyu-Graduierung.

Brauche ich eine Marke?

Nein, es ist keine Marke nötig; eine Urkunde ist ausreichend. Das gilt sowohl für Graduierungen außerhalb des Vereins als auch für Vereinsmitglieder.

Wer darf zum 8. Kyu graduieren?

Alle Inhaber einer BJV-Kyu-Prüferlizenz dürfen natürlich auch zum 8. Kyu graduieren. Zusätzlich dürfen weitere Personen graduieren, wenn sie gemäß DJB-Vorgabe eine ‚zertifizierende‘ Beratung erhalten haben. Dieser Personenkreis ist im Moment formal nicht eingegrenzt. Im BJV haben wir beschlossen, dass die ‚zertifizierende Beratung‘ durch den jeweils zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten erfolgt. Interessenten wenden sich bitte an ihren zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten, der dann über die Graduierungsberechtigung entscheidet.

Wie wird der 8. Kyu im Judopass eingetragen?

Der Eintrag um Judopass kann durch den Verein erfolgen: das Datum der Graduierung sowie die Nummer der Urkunde müssen eingetragen werden; abgestempelt werden kann mit dem Vereinsstempel.
Achtung: die Passordnung ist weiterhin gültig, d.h. jeder Judoka im Verein muss spätestens 3 Monate nach Eintritt einen Judopass bekommen und die jeweils gültige Jahressichtmarke einkleben. Trotzdem kann es vorkommen, dass die Graduierung zum 8. Kyu erfolgt, bevor der Judopass da ist. Das ist in Ordnung.

Was passiert mit den Kinderjudopässen? Kann ich weiterhin das Programm Judo spielend lernen anwenden?

Das Programm Judo spielend lernen ist sehr erfolgreich und wird in vielen Vereinen angewandt. Es soll wie bisher weitergeführt werden, allerdings mit der Änderung, dass es jetzt bis zum 7. Kyu läuft. D.h. die bisherigen Inhalte bleiben unverändert und am Ende wird zum 7. Kyu graduiert. Auch hier soll zeitnah nach Beginn des Programms schon zum 8. Kyu graduiert werden. Dazu werden dann zusätzlich die Urkunden zum 8. Kyu benötigt. Bei vorhandenen Kinderjudopässen kann der Eintrag ‚8. Kyu‘ und ‚weiß-gelber Gürtel‘ manuell zu ‚7. Kyu‘ und ‚gelber Gürtel‘ korrigiert werden. Neue Kinderjudopässe sollen diese Korrektur demnächst bekommen.

Wie ist das Verfahren bei Graduierungen zum 8. Kyu außerhalb des Vereins?

Wenn eine Maßnahme durch den Verein aber für Nichtmitglieder durchgeführt wird, z.B. Ferienprogramme oder Schnupperkurse, ist das Verfahren wie für Graduierungen im Verein: der Verein meldet die Maßnahme beim zuständigen Bezirksprüfungsbeauftragten an und schickt nach Durchführung die ausgefüllte Prüfungsliste. Die Judoka bekommen die Urkunde. Falls die Maßnahme nicht durch den Verein durchgeführt wird, z.B. in Schulen oder Kindergärten, ist eine formlose Kooperationsvereinbarung mit dem Verein nötig. Der Verein ist dann für Anmeldung der Veranstaltung, Bestellung der Urkunden und Übersenden der Prüfungslisten zuständig. Tritt ein Judoka, der außerhalb des Vereins den 8. Kyu erworben hat, später in einen Verein ein, kann der 8. Kyu wie oben beschrieben einfach in den zu bestellenden Judopass eingetragen werden.